1. Zeitpunkt der Rückschulung
Grundsätzlich richtet sich jede Rückschulung nach dem Entwicklungsstand des Schülers. Dabei ist von allen am Prozess Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Engagement erforderlich. Alle Rückschulungen werden mit der aufnehmenden Schule intensiv bearbeitet und erfolgen meist nach einem erfolgreichen Probeunterricht an der Regelschulen.
Sinnvoll erscheint eine Rückschulung jeweils zum Schuljahresbeginn, und nur in Ausnahmefällen sollte eine Rückschulung in das 2. Schulhalbjahr erfolgen. Folgende Zeitpunkte kommen in Frage:
Rückschulung in die Grundschule:
- Nach der Eingangsklasse in das 1. Schuljahr
- Nach der Eingangsklasse und dem 1. Schuljahr in das 2. Schuljahr
- Nach den ersten drei Jahren in das 3. Schuljahr
Rückschulung in die Hauptschule
- Nach Klasse 5 (in Ausnahmefällen auch nach Klasse 6) in Klasse 5
- In Einzelfällen in alle weiteren Klassen
- In Einzelfällen in die 10A
2. Kompetenzprofil der Schüler
Die Fähigkeit, sich Informationen durch die Anwendung geeigneter Lern- und Arbeitsmethoden zu beschaffen, zu strukturieren und aufzubewahren.
z.B.: grundlegende Arbeitshaltung, Ordnung, Planung und Strukturierung von Aufgaben
B Lernkompetenz
Die Fähigkeit, sich Lerninhalte in unterschiedlichen Lernsituationen erfolgreich anzueignen: Wie lerne ich?
z.B.: Informationen verstehen: Gelesenes mit eigenen Worten wiedergeben und merken
C Fachkompetenz
Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die der Schulform und Schulstufe angeglichen sind, in die umgeschult werden soll.
z.B.: ausreichende Mathematikkenntnisse
D Sozialkompetenz
Die Fähigkeit, sich im gemeinsamen Miteinander angemessen zu verhalten.
z.B.: Regeln kennen und einhalten
In allen Bereichen müssen mindestens ausreichende Leistungen oder Beurteilungen vorliegen.
3. Rückschulungsbausteine
A Praktikum
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B Probeunterricht an der Regelschule
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C Rückschulung
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D Förderbedarfswechsel
auf Antrag des Sonderpädagogen nach Rücksprache mit Regelschullehrer |